Grundförderung, Boni und was sich beim Heizungstausch geändert hat – verständlich erklärt.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet beim Heizungstausch auf eine Wärmepumpe eine aus mehreren Bausteinen zusammengesetzte Förderung. Welcher Satz für Sie gilt, hängt von Ihrer Situation ab – drei wesentliche Faktoren spielen eine Rolle: die Art der Wärmepumpe, ob Sie von einer alten Fossilheizung wechseln und Ihr Haushaltseinkommen.
Grundförderung (30 %) – gilt für alle förderfähigen Heizsysteme, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien heizen.
Klimageschwindigkeits-Bonus (16 %) – ein Aufschlag für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen. Die Idee: wer handelt, bevor er muss, bekommt mehr. Der Bonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt für Anträge ab dem 1. August 2028.
Einkommens-Bonus (10–40 %) – ein weiterer Aufschlag für selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €. Mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt steigen die Grenzen um 10.000 €.
Alle drei Bausteine können kombiniert werden – insgesamt sind bis zu 70 % möglich, bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € bis zu 80 %. Gefördert werden für die erste Wohneinheit höchstens 28.000 € an Kosten; dieser Betrag sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 €. Der frühere Effizienz-Bonus für Wärmepumpen ist zum 21. Juli 2026 weggefallen (Stand der Angaben: 21.07.2026).
Die Förderung ist kein Pauschalrabatt, sondern hängt an Ihrer ganz konkreten Situation: Wer von einer alten Ölheizung wechselt, wer in einem selbstgenutzten Eigenheim wohnt, wer innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegt – all das beeinflusst, was Sie am Ende erstattet bekommen. Pauschale Versprechen helfen hier nicht.
Außerdem: Die Reihenfolge ist entscheidend. Zuerst unterschreiben Sie den Vertrag mit dem Fachbetrieb – mit einer Klausel, dass er nur bei Förderzusage gilt (aufschiebende oder auflösende Bedingung). Dann wird der Antrag bei der KfW gestellt, und zwar bevor die Arbeiten vor Ort beginnen. Wer vorher anfängt, bekommt keine Förderung – auch wenn die Anlage förderfähig gewesen wäre.
Förderprogramme werden regelmäßig angepasst. In der Vergangenheit wurden Sätze gesenkt, Einkommensgrenzen verändert und Bedingungen nachgeschärft. Wer heute handelt, sichert sich die aktuellen Konditionen – eine Garantie für die Zukunft gibt es nicht.
Wir prüfen für jedes Projekt, welche Förderung zum Zeitpunkt des Auftrags tatsächlich möglich ist. Das heißt konkret:
Wenn Sie eine Wärmepumpe in Betracht ziehen, ist das Gespräch mit uns der erste Schritt – nicht der letzte. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.