In einer Minute berechnen: die passende Heizleistung für Ihr Haus und Ihren KfW-Zuschuss – nach den aktuellen Regeln (Stand 11.10.2026).
Aus Ihrem Angebot oder als Schätzwert.
Unverbindliche Überschlagsrechnung ohne Gewähr. Heizleistung nach Faustformel (Kessel-Nutzungsgrad ~88 %, Warmwasser-Zuschlag ~0,25 kW je Person, 2.000–2.400 Vollbenutzungsstunden) – ersetzt keine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831. Förderung nach KfW-Programm 458, Stand 11.10.2026, für ein Einfamilienhaus (erste Wohneinheit). Maßgeblich ist allein die Förderzusage der KfW.
Der Rechner schätzt zuerst die Heizleistung Ihrer neuen Wärmepumpe aus Ihrem bisherigen Gas- oder Ölverbrauch, der Personenzahl und den Heizflächen. Fußbodenheizung erlaubt niedrige Vorlauftemperaturen und damit eine besonders effiziente Wärmepumpe; ältere Heizkörper brauchen mehr Temperatur – das berücksichtigen wir. Das Ergebnis ist ein Überschlag. Die verbindliche Größe ermitteln wir vor Ort mit einer Heizlastberechnung.
Im zweiten Schritt berechnet er Ihren Zuschuss aus der KfW-Heizungsförderung 458. Ob Sie neben der Wärmepumpe auch eine Pelletheizung oder ein anderes alternatives Heizsystem fördern lassen können, klären wir gern im Gespräch.
Die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) setzt sich aus Bausteinen zusammen: 30 % Grundförderung für alle, dazu für selbst nutzende Eigentümer der Klimageschwindigkeits-Bonus (aktuell 16 %) und je nach Einkommen der Einkommens-Bonus. Zusammen sind höchstens 70 % möglich, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € bis zu 80 %.
Selbst nutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen. Der Bonus sinkt halbjährlich – zum 01.02.2027 auf 12 %. Wer früher beantragt, bekommt mehr.
Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen: bis 30.000 € gibt es 40 %, bis 40.000 € 30 %, bis 50.000 € 10 %. Mit einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 steigen die Grenzen um 10.000 €. Der Bonus gilt nur für die selbst genutzte Wohnung.
Gefördert wird ein Prozentsatz der förderfähigen Kosten. Für die erste Wohneinheit sind das aktuell höchstens 28.000 €; ab 01.02.2027 sinkt der Betrag halbjährlich um 750 €. Bei 70 % Förderung und vollen förderfähigen Kosten sind das 19.600 € Zuschuss.
Vor Beginn der Arbeiten. Zuerst schließen Sie mit dem Fachbetrieb einen Vertrag mit einer Förderklausel (aufschiebende oder auflösende Bedingung zur KfW-Zusage), dann wird der Antrag im KfW-Portal gestellt. Erst danach darf eingebaut werden. Den Antrag bereiten wir für Sie vor.
Neben dem sinkenden Klimageschwindigkeits-Bonus hat die KfW für das 1. Quartal 2027 einen Wertschöpfungsbonus angekündigt, der Wärmepumpen aus europäischer Fertigung bevorzugen soll. Die genauen Regeln stehen noch nicht fest – wir halten diese Seite aktuell und sagen Ihnen im Beratungsgespräch, was für Ihr Gerät gilt.
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 11.10.2026. Verbindlich sind Merkblatt und Richtlinie der KfW; die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Wichtig ist die Reihenfolge: Erst unterschreiben Sie das Angebot mit einer Förderklausel, dann stellen wir den Antrag bei der KfW – und zwar bevor die Arbeiten beginnen.