Was der Schornsteinfeger an Ihrer Heizung misst, warum es zu Beanstandungen kommt und wie Sie danach sinnvoll vorgehen.
Wenn der Schornsteinfeger zur Messung kommt, verläuft das meist unspektakulär. Manchmal steht danach aber ein Vermerk im Protokoll: Grenzwert überschritten oder Mangel festgestellt. Hier erfahren Sie, was bei der Messung geprüft wird, woher Beanstandungen typischerweise kommen und wie Sie danach vorgehen.
Feuerungsanlagen in Deutschland unterliegen gesetzlichen Vorgaben zur Betriebssicherheit und zum Immissionsschutz. Grundlage sind vor allem zwei Regelwerke:
Ziel ist zweierlei: Die Anlage soll sicher arbeiten, also keine Abgase in den Wohnraum abgeben. Und sie soll die Umwelt nicht stärker belasten als zulässig.
Wie oft gemessen wird, hängt von der Art der Heizung, dem Brennstoff und teils vom Alter der Anlage ab. Die für Sie gültigen Termine und Zeiträume ergeben sich aus dem Feuerstättenbescheid. Diesen stellt Ihnen Ihr bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger aus.
Messungen und Überprüfungen dürfen Sie auch von einem anderen zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb durchführen lassen. Dieser muss die Durchführung dann dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nachweisen. Die Feuerstättenschau bleibt dagegen Aufgabe des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.
Bei Öl- und Gasfeuerungen stehen in der Regel folgende Punkte im Mittelpunkt:
Bei Festbrennstoffkesseln, etwa Pelletheizungen, werden vor allem Staub und Kohlenmonoxid gemessen. Für Eigentümer solcher Anlagen ist diese Messung ein wiederkehrender Termin.
Unabhängig von den Messungen findet in festgelegten Abständen die Feuerstättenschau statt. Dabei begutachtet der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger den Zustand der gesamten Anlage, einschließlich Schornstein, Verbrennungsluftversorgung und Aufstellraum.
Eine Beanstandung bedeutet nicht automatisch, dass die Heizung am Ende ist. Oft liegen die Gründe in Wartungsrückständen oder in der Einstellung. Typische Ursachen sind:
Welche Ursache im Einzelfall vorliegt, lässt sich nur vor Ort klären.
Im Messprotokoll bzw. in der Mängelmitteilung steht, welcher Wert überschritten oder welcher Mangel festgestellt wurde. In der Regel ist dort auch vermerkt, bis wann der Mangel behoben und gegebenenfalls eine Wiederholungsmessung durchgeführt werden muss. Diese Frist sollten Sie ernst nehmen.
Der Schornsteinfeger stellt den Mangel fest, behebt ihn aber nicht. Dafür ist in der Regel ein Fachbetrieb für Heizungstechnik zuständig. Geben Sie ihm am besten das Protokoll mit, damit er gezielt nach der Ursache suchen kann. Häufig helfen bereits eine gründliche Wartung, die Reinigung des Kessels und eine fachgerechte Neueinstellung des Brenners.
Nach der Reparatur wird erneut gemessen. Erst wenn die Werte passen, ist die Beanstandung erledigt. Werden Mängel nicht fristgerecht behoben, wird dies der zuständigen Behörde gemeldet, gegebenenfalls über den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Die Behörde kann dann weitere Maßnahmen anordnen.
Geht es um Kohlenmonoxid oder Undichtigkeiten am Abgasweg, sollten Sie nicht bis zum Ende der Frist warten. Hier steht die Gesundheit der Bewohner im Vordergrund. Bei unmittelbarer Gefahr kann die Anlage bis zur Behebung des Mangels außer Betrieb genommen werden.
Bei sehr alten Anlagen kann es vorkommen, dass die Grenzwerte trotz Wartung kaum noch eingehalten werden oder Ersatzteile schwer zu bekommen sind. Dann ist es sinnvoll, über einen Heizungstausch nachzudenken, etwa auf eine Wärmepumpe, eine Pelletheizung oder ein modernes Brennwertgerät.
Beim Einbau einer neuen Heizung sind die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu beachten, unter anderem zum Anteil erneuerbarer Energien. Welche Anforderungen und Übergangsregelungen für Ihr Gebäude gelten, hängt vom Einzelfall ab. Welche Lösung passt, richtet sich zudem nach dem Gebäude, dem vorhandenen Heizsystem und Ihren Anforderungen.
Für den Heizungstausch gibt es staatliche Förderprogramme, deren Bedingungen sich jedoch regelmäßig ändern. Lassen Sie sich dazu individuell beraten.
Ein wirksamer Weg, Beanstandungen vorzubeugen, ist eine regelmäßige Wartung durch einen Heizungsfachbetrieb. Sie trägt zu einer sauberen Verbrennung bei, kann helfen, den Brennstoffverbrauch niedrig zu halten, und lässt Verschleiß rechtzeitig erkennen. Sinnvoll ist es, die Wartung zeitlich vor die nächste Schornsteinfeger-Messung zu legen.
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