Ungedämmte Heizungsrohre im kalten Keller kosten Energie. Wann das Gebäudeenergiegesetz die Dämmung vorschreibt und worauf es dabei ankommt.
In vielen älteren Häusern in Deggendorf und Umgebung verlaufen die Heizungs- und Warmwasserleitungen offen durch den Keller. Oft sind sie gar nicht oder nur mit einer stark gealterten Dämmung versehen. Das fällt im Alltag kaum auf, kostet aber jeden Winter Energie. Dieser Beitrag erklärt, wann die Dämmung gesetzlich vorgeschrieben ist, was sie bringt und worauf Sie bei der Ausführung achten sollten.
Heizungswasser transportiert Wärme vom Kessel oder der Wärmepumpe zu den Heizkörpern. Verläuft die Leitung durch einen unbeheizten Keller, gibt sie auf diesem Weg ständig Wärme an die kühle Umgebung ab. Diese Wärme kommt in den Wohnräumen nie an, muss aber trotzdem erzeugt und bezahlt werden.
Wie groß der Verlust ist, hängt vom Einzelfall ab:
Grundsätzlich gilt: Je wärmer das Wasser und je kälter der Keller, desto mehr lohnt sich die Dämmung. Bei Warmwasser- und Zirkulationsleitungen, die das ganze Jahr über warm sind, ist der Effekt besonders deutlich.
Die Vorgaben stehen im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Dabei sind zwei Situationen zu unterscheiden.
Wer Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen neu einbaut oder austauscht, muss sie nach den Vorgaben des GEG dämmen. Das betrifft etwa einen Heizungstausch, bei dem auch Leitungen erneuert werden.
Darüber hinaus verpflichtet das GEG Eigentümer, bisher ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen in unbeheizten Räumen nachträglich zu dämmen. Der typische Fall ist der unbeheizte Keller.
Für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es eine Ausnahme: Haben Sie das Haus bereits am 1. Februar 2002 als Eigentümer selbst bewohnt und hat es seitdem keinen Eigentümerwechsel gegeben, greift die Nachrüstpflicht für Sie nicht. Sie gilt dann erst nach einem Eigentümerwechsel. Der neue Eigentümer muss sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang erfüllen. Wer ein älteres Haus kauft oder erbt, sollte diesen Punkt also im Blick haben.
Ob und in welchem Umfang die Pflicht bei Ihnen konkret greift, lässt sich am besten vor Ort klären.
Das GEG legt Mindestdicken fest. Sie beziehen sich auf einen Dämmstoff mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(m·K). Vereinfacht gilt:
Für Leitungen in Wand- und Deckendurchbrüchen, an Kreuzungen und Verbindungsstellen oder bei zentralen Verteilern gelten teilweise reduzierte Anforderungen. Daneben gibt es weitere Sonderfälle, etwa für bestimmte kleine Warmwasserleitungen innerhalb von Wohnungen. Verwenden Sie einen Dämmstoff mit anderer Wärmeleitfähigkeit, muss die Dicke entsprechend angepasst werden.
Schwachstellen sind häufig nicht die geraden Rohrstücke, sondern Bögen, Abzweige, Ventile, Pumpen und Verteiler. Gerade diese Bauteile geben viel Wärme ab. Für Armaturen und Pumpen gibt es passende Dämmschalen, die sich für Wartungsarbeiten wieder abnehmen lassen.
Üblich sind vorgeformte Schläuche oder Schalen aus Kautschuk, Polyethylen oder Mineralwolle, oft mit Ummantelung. Wichtig ist, dass das Material für die Betriebstemperatur geeignet ist und an Stößen und Enden dicht verklebt wird. Alte, brüchige oder zu dünne Dämmungen erfüllen ihren Zweck oft nicht mehr und sollten geprüft werden.
Auch Trinkwasserleitungen für kaltes Wasser profitieren von einer Dämmung, allerdings aus anderen Gründen. Sie schützt vor Tauwasser an der Rohroberfläche. Außerdem verhindert sie, dass sich das kalte Wasser neben warmen Leitungen unerwünscht erwärmt. Das ist für die Trinkwasserhygiene relevant.
Die Rohrdämmung gehört zu den einfachsten Energiesparmaßnahmen im Heizungskeller. Der Aufwand ist im Vergleich zu anderen Sanierungsschritten überschaubar, und die Wirkung setzt sofort ein. Wie viel Sie konkret einsparen, lässt sich nicht pauschal beziffern, weil es stark von Ihrer Anlage abhängt.
Auch bei einer Wärmepumpe ist eine gute Dämmung sinnvoll: Geringere Verteilverluste senken den Strombedarf und unterstützen eine effiziente Betriebsweise. Gute Gelegenheiten für die Dämmung sind auch eine Heizungswartung oder ein geplanter hydraulischer Abgleich.
Ob für die Maßnahme im Rahmen einer größeren Sanierung Fördermittel infrage kommen, hängt von den aktuellen Programmen und Ihrem Vorhaben ab. Das klären wir gern im persönlichen Gespräch.
Sie sind unsicher, ob Ihre Leitungen ausreichend gedämmt sind oder ob die Nachrüstpflicht für Sie gilt? Als Meisterbetrieb für Sanitär, Heizung, Klima und Lüftung in Deggendorf sehen wir uns Ihren Heizungskeller gern an und besprechen mit Ihnen, was sinnvoll ist. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.