Förderung für den Austausch und die Optimierung der Heizung 2020

Ein Austausch der Heizung ist kein günstiges Unterfangen. Die kosten liegen für eine neue Anlage in einem Ein- oder Zweifamilienhaus bei 3.000 bis 35.000 Euro. Das Gute: Es gibt eine Menge Fördermittel für den Heizungstausch. Wenn Sie in Zukunft erneuerbare Energien beim Heizen nutzen, können Sie bis zu 45% Ihrer Investition mit staatlicher Förderung zurückerhalten. Dazu kommen Fördeprogramme von Ländern und Kommunen.

ÖLHEIZUNG RAUS PELLETHEIZUNG REIN

Wird eine Ölheizung durch eine förderfähige Hybridheizung, Biomasseanlage oder Wärmepumpenanlage ersetzt, erhöht sich der gewährte Fördersatz um 10 Prozentpunkte. Dadurch ergibt sich für Heizungen, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, ein Fördersatz von 45% und für Heizungen, die sowohl erneuerbare Energien als auch Erdgas nutzen ein Fördersatz von 40%.

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände
  • Unternehmen
  • gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften

Nicht antragsberechtigt sind der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen, sowie Hersteller von förderfähigen Anlagen.

Was wird gefördert?

In Neubauten werden Solarkollektoranlagen mit 30% der förderfähigen Kosten und Biomasse- sowie Wärmepumpenanlagen mit 35% der förderfähigen Kosten gefördert, sofern sie die entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllen.

In bestehenden Gebäudend. h. solchen, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als 2 Jahren ein Heizungs- bzw. Kühlsystem in Betrieb genommen war, das ersetzt oder unterstützt werden soll, werden gefördert:

„Staatliche Förderungen in Bayern“

Hier finden Sie eine Übersicht über die momentanen Förderungen in Bayern  weiterlesen

BRENNSTOFFZELLE

Bis zu 11.100 Euro Fördergelder vom Staat
Dieser Betrag kann zusätzlich noch mit der Stromförderung aus
dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz kombiniert werden. Entweder
pauschal einmalig 1.800 Euro oder als Zuschuss für ins
öffentliche Netz eingespeisten oder selbst verbrauchten Strom.
Insgesamt können Sie bis zu 11.100 Euro von den Investitionskosten
abziehen. Und am Ende jeden Jahres bekommen Sie
außerdem die Energiesteuer erstattet.

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